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   OVG Saarland, 21.04.2004 - 2 R 22/03   

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OVG Saarland, 21.04.2004 - 2 R 22/03 (https://dejure.org/2004,21534)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21.04.2004 - 2 R 22/03 (https://dejure.org/2004,21534)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21. April 2004 - 2 R 22/03 (https://dejure.org/2004,21534)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Saarland, 21.04.2004 - 2 R 26/03

    Rahmenbetriebsplan; Planfeststellung; Oberflächeneigentümer; Klagebefugnis

    Auszug aus OVG Saarland, 21.04.2004 - 2 R 22/03
    Wie der Senat mit Urteil vom 21.4.2004 in dem Verwaltungsrechtstreit - 2 R 26/03 -, in dem u.a. der Kläger den vorgenannten Planfeststellungsbeschluss angefochten hat, feststellt, ist eine eingehende Prüfung der Belange der Oberflächeneigentümer nicht dem den Rahmenbetriebsplan feststellenden Planfeststellungsbeschluss vorbehalten, sondern kann, zumindest nach einer rahmenmäßigen Prüfung durch das Oberbergamt jedenfalls dann durch einen Vorbehalt einem nachfolgenden Sonderbetriebsplanverfahren überantwortet werden, wenn dadurch die Wahrung der Rechte des genannten Personenkreises sichergestellt ist.

    Insoweit kann auf die Ausführungen des erkennenden Senates in dem im u.A. vom Kläger geführten Verwaltungsrechtsstreit 2 R 26/03 ergangenen Urteil vom gleichen Tag verwiesen werden.

    Wie der erkennende Senat bereits in seiner o.g. Entscheidung vom 21.4.2004 - 2 R 26/03 - ausgeführt hat, unterfallen Gesundheitsbelange von Oberflächeneigentümern jedenfalls wegen des in NB Nr. 1.5 des Planfeststellungsbeschlusses enthaltenen Vorbehalts der Prüfung in dem gegen die Sonderbetriebsplanzulassung gerichteten Verwaltungsrechtsstreit.

    Ausweislich der - auch im in Bezug genommenen Verfahren 2 K 127/01/2 R 26/03 - vorgelegten ärztlichen Atteste leidet er seit vielen Jahren an diversen Erkrankungen.

  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus OVG Saarland, 21.04.2004 - 2 R 22/03
    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.8.2001 - 2 W 1/01 -, a.a.O.; vgl. zur Maßgeblichkeit der sogenannten Schutznormtheorie auch im Bergrecht BVerwG, Urteil vom 16.3.1989, BVerwGE 81, 329 [BVerwG 16.03.1989 - BVerwG 4 C 36.85] = Buchholz 406.27 § 48 BBergG Nr. 2 ("Moers-Kapellen-Urteil").

    BVerwG, Urteil vom 16.3.1989, BVerwGE 81, 329, 346 [BVerwG 16.03.1989 - BVerwG 4 C 36.85].

    BVerwG, Urteil vom 16.3.1989, BVerwGE 81, 329, [BVerwG 16.03.1989 - BVerwG 4 C 36.85] und vom 13.12.1991, BVerwGE 89, 247 = Buchholz 406.37 § 52 BBergG Nr. 1 - Gasspeicher-Urteil -.

  • OVG Saarland, 22.08.2001 - 2 W 1/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtung einer

    Auszug aus OVG Saarland, 21.04.2004 - 2 R 22/03
    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.8.2001 - 2 W 1/01 -, ZfB 2001, 283.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.8.2001 - 2 W 1/01 -, a.a.O.; vgl. zur Maßgeblichkeit der sogenannten Schutznormtheorie auch im Bergrecht BVerwG, Urteil vom 16.3.1989, BVerwGE 81, 329 [BVerwG 16.03.1989 - BVerwG 4 C 36.85] = Buchholz 406.27 § 48 BBergG Nr. 2 ("Moers-Kapellen-Urteil").

    OVG Saarlouis, Beschluss vom 22.8.2001 - 2 W 1/01 -.

  • OVG Saarland, 01.09.1998 - 2 R 4/98

    Oberflächeneigentümer; Bergbehörde; Zulassung eines Sonderbetriebsplanes;

    Auszug aus OVG Saarland, 21.04.2004 - 2 R 22/03
    OVG des Saarlandes, Urteil vom 1.9.1998 - 2 R 4/98 -.

    OVG Saarlouis, Urteil vom 1.9.1998 - 2 R 4/98 - in diesem Sinne insbesondere bei Bodenlängenänderungen, Kratzsch, Gutachten und Ergänzungsgutachten, a.a.O.

  • OVG Saarland, 26.05.1993 - 8 W 25/93

    Bergrecht; Oberflächeneigentümer; Bergbaumaßnahme; Anhörung; Vorbeugender

    Auszug aus OVG Saarland, 21.04.2004 - 2 R 22/03
    Dies ergebe sich bereits aus der Entscheidung des erkennenden Gerichtes vom 26.5.1993 - 8 W 25/93 -, die sich zwar auf das Verhältnis der Sonderbetriebsplanzulassung "Anhörung der Oberflächeneigentümer" zu einem fakultativen Rahmenbetriebsplan bezogen habe, in der das Gericht aber bereits ausgeführt habe, dass sich auch anderes nicht im Falle eines obligatorischen Rahmenbetriebsplans ergebe.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.5.1993 - 8 W 25/93 -, ZfB 134, 218, zu einer einen fakultativen Rahmenbetriebsplan betreffenden Konstellation.

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

    Auszug aus OVG Saarland, 21.04.2004 - 2 R 22/03
    zu gesetzlichen Entschädigungsansprüchen als Regelungen des Verhältnismäßigkeitsausgleichs BVerwG, Urteil vom 24.6.1993, NJW 1993, 2949 [BVerwG 24.06.1993 - 7 C 26/92].
  • BVerfG, 30.01.1998 - 1 BvR 1713/96

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus OVG Saarland, 21.04.2004 - 2 R 22/03
    Dies wird auch nicht durch den Hinweis des Klägers auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30.1.1998 - 1 BvR 1713/96 - in Frage gestellt, dem eine andere Fallkonstellation - der dortige Beschwerdeführer war im Gegensatz zum Kläger nicht am behördlichen Verfahren beteiligt worden - zugrunde lag.
  • VG Saarlouis, 06.02.2002 - 2 F 76/01
    Auszug aus OVG Saarland, 21.04.2004 - 2 R 22/03
    Im Übrigen weise er darauf hin, dass die NB 1.1 und 1.2 des Planfeststellungsbeschlusses nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts im Verfahren 2 F 76/01 offensichtlich rechtswidrig seien, diese NB aber nunmehr vom Beklagten mit seiner Nebenbestimmung Nr. 3 ungeprüft und unverändert als "bindend" erklärt worden seien.
  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der

    Auszug aus OVG Saarland, 21.04.2004 - 2 R 22/03
    Ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG -, vgl. nur BVerwGE 92, 313, 316; Kopp/Schenke, a.a.O., § 42 Rdnr. 65 m.w.N.
  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

    Auszug aus OVG Saarland, 21.04.2004 - 2 R 22/03
    BVerwG, Beschluss vom 21.1.1993, NVwZ 1993, 884 [BVerwG 21.01.1993 - BVerwG 4 B 206.92].
  • VG Saarlouis, 25.01.2002 - 2 F 82/01
  • VG Saarlouis, 28.04.2005 - 5 F 31/04
    Die Berufung gegen das Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Urteil vom 21.04.2004 unter der Geschäftsnummer 2 R 22/03 zurückgewiesen.

    Wie bereits mehrfach von dem erkennenden Gericht (vgl. z.B. Beschluss vom 22.01.2004, a.a.O, m.w.N.) und dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden wurde (vgl. z.B. Urteil vom 21.04.2004 - 2 R 22/03 -), stellt die von den Antragstellern angegriffene Verwaltungsentscheidung einen die Beigeladene begünstigenden Verwaltungsakt mit Drittwirkung dar.

    zum Vorstehenden OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.08.2001, a.a.O., m.w.N. und Urteil vom 21.04,2004 -2 R 22/03 -.

    Für die Beurteilung der Bergschadensrelevanz eines Abbauvorhabens ist nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.08.2001, a.a.O. und Urteil vom 21.04.2004 - 2 R 22/03 -) davon auszugehen, dass das absolute Senkungsmaß für die Frage der Schadensträchtigkeit eher wenig aussagekräftig ist.

    Auch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes betrachtet Herrn Prof. Kratzsch als sachkundig insbesondere hinsichtlich der Einschätzung von Schäden als Folgen des Bergbaus im Westfeld (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.04.2004 - 2 R 22/03 -).

    Wie das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Urteil vom 21.04.2004 (2 R 22/03) umfassend dargelegt hat, gewährleistet das Vorausberechnungsverfahren Cadberg bei ständiger Kontrolle und Anpassung der Parameter hinreichend sichere Voraussagen zum maßgeblichen Zeitpunkt und es ist insbesondere nicht ersichtlich, dass deutlich geeignetere Vorausberechnungsverfahren hätten eingesetzt werden können.

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sowohl das erkennende Gericht als auch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in ständiger Rechtsprechung zum Kohleabbau im Westfeld die Ansicht vertreten, dass hierdurch keine öffentlich-rechtlich geschützten Rechte der Oberflächeneigentümer verletzt werden, Insbesondere ist in den Urteilen des Gerichts vom 13.03.2003 - 2 K 50/02 - und des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 21.04.2004 - 2 R 22/03 - festgestellt worden, dass durch die Zulassung des Abbaus in den Streben, die jetzt Gegenstand des Zulassungsverfahrens beim Bundesverwaltungsgericht ist, keine Rechte des Antragstellers zu 1) verletzt werden.

    Weil der bisherige Abbau in den Flözen 1 und 2 des Westfeldes im Bruchbau vorgenommen worden ist, ist ein Wechsel des Abbaus zum Blasversatz auf Grund der geologischen Gegebenheiten nicht mehr möglich (vgl. gutachterliche Stellungnahme Prof. Wilke "Notwendigkeit und optimale Ausgestaltung des Kohleabbaus im Westfeld des Bergwerkes Warndt/Luisenthal"), weil es technisch nicht möglich ist, den bereits im sogenannten fallenden Verfahren betriebenen Abbau der Flöze 1 und 2 auf Blasversatz umzustellen, da für den Einsatz von Blasversatz technisch der sogenannte streichende Abbau erforderlich ist (vgl. auch Prof. Kratzsch, Ergänzungsgutachten vom Juli 1999 und OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.04.2004 -2 R 22/03-).

  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 176/07

    Rechtsschutz gegen Bergbauvorhaben (Steinkohle)

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32, (Fürstenhausen) dazu auch Urteil vom 1.9.1998 - 2 R 4/98 -, SKZ 1999, 123, Leitsatz Nr. 65 (Westfeld/Luisenthal)) Die Kriterien waren auch in der öffentlichen Bekanntmachung (§ 48 Abs. 2 BBergG) über die Auswirkungen des geplanten Kohleabbaus beschrieben worden.

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32, (Fürstenhausen), unter Verweis auf gutachterliche Stellungnahmen).

    (vgl. hierzu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.10.2005 - 2 W 13/05 -, SKZ 2006, 50 Leitsatz Nr. 34, betreffend den letztlich erfolglosen Antrag eines Oberflächeneigentümers auf sofortige Einstellung des Bergwerks Ensdorf wegen gesundheitlicher Auswirkungen bergbaubedingter Erderschütterungen) Aus der Erkenntnis, dass der regelmäßig in erheblicher Tiefe stattfindende Steinkohlebergbau mit Blick auf geologische und tektonische Unwägbarkeiten für den Bergbauberechtigten (Unternehmer) und auch für eine die Zulassungsentscheidung treffende Bergaufsichtsbehörde in seinen Auswirkungen auf die Erdoberfläche nur begrenzt im Vorhinein "planbar" ist, hat der Bundesgesetzgeber die Genehmigungsentscheidungen mit einer im Vergleich zu anderen Rechtsbereichen geringeren Bindungswirkung ausgestattet, (vgl. zu der sich aus § 57a Abs. 4 BBergG i.V.m. § 75 SVwVfG ergebenden lediglich formellen Konzentrationswirkung der in Form bergrechtlicher Planfeststellungsbeschlüsse ergehenden Betriebsplanzulassungsentscheidungen auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32, unter anderem unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialen betreffend die Einführung des Planfeststellungserfordernisses durch die Bergrechtsnovelle 1990) um der Dynamik vor allem des untertägigen Steinkohlebergbaus Rechnung zu tragen, und über die allgemeine bergaufsichtsbehördliche Anordnungsbefugnis (§ 71 BBergG) hinaus in § 56 Abs. 1 Satz 2 BBergG nachträgliche Auflagen zur Betriebsplanzulassung unter den dort genannten Voraussetzungen ausdrücklich für zulässig erklärt.

    (vgl. entsprechend zur Problematik der psychologischen Verarbeitung der Bergbaufolgen und Einwirkungen durch - anders als die Antragsteller - erhebliche Schäden an ihrem Eigentum betroffene Oberflächeneigentümer OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32 (insoweit nicht veröffentlicht); Beschluss vom 17.10.2005 - 2 W 13/05 -, SKZ 2006, 64, Leitsatz Nr. 88, betreffend einen hauptsächlich hiermit begründeten Antrag auf Einstellung des Bergwerksbetriebs Endorf) Der Antragsgegner hatte im Zeitpunkt der Betriebsplanzulassung keinen Grund zu der Annahme eines Eintritts von Gesundheitsgefahren in diesem Sinne.

  • VG Saarlouis, 28.03.2007 - 5 F 22/06

    Zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes für einen privaten

    Insoweit ist zwar zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des Gerichts Gefahren für Gesundheit und Leben grundsätzlich ebenfalls im Verfahren über die Zulassung des Sonderbetriebsplanes zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil vom 13.03.2003 - 2 K 50/02 - und Beschluss vom 04.10.2004 - 5 F 21/04 -, so auch OVG des Saarlandes Urteil vom 21.04.2004 - 2 R 22/03 -).

    Drittschutz wird insoweit allein nach den Vorschriften der §§ 48 Abs. 2 und 55 Abs. 1 Nr. 3 BBergG vermittelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.03.1989 und 13.12.1991, a.a.O. sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.04.2004, a.a.O.).

    So sind auch unter Berücksichtigung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21.04.2004 - 2 R 22/03 -, in dem es unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 22.08.2001 - 2 W 1/01 - erneut darauf abgestellt, dass gerade die individuelle Konstitution der Betroffenen generell ungeeignet ist, einem ansonsten zulässigen Vorhaben entgegenzustehen, die von den Antragstellern geltend gemachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht geeignet, eine Rechtsverletzung durch die angegriffene Sonderbetriebsplanzulassung zu belegen.

    OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.04.2004, a.a.O..

  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07

    Rechtsschutz gegen Bergbauvorhaben (Steinkohle)

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32, (Fürstenhausen) dazu auch Urteil vom 1.9.1998 - 2 R 4/98 -, SKZ 1999, 123, Leitsatz Nr. 65 (Westfeld/Luisenthal)) Die Kriterien waren auch in der öffentlichen Bekanntmachung (§ 48 Abs. 2 BBergG) über die Auswirkungen des geplanten Kohleabbaus beschrieben worden.

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32, (Fürstenhausen), unter Verweis auf gutachterliche Stellungnahmen).

    (vgl. hierzu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.10.2005 - 2 W 13/05 -, SKZ 2006, 50 Leitsatz Nr. 34, betreffend den letztlich erfolglosen Antrag eines Oberflächeneigentümers auf sofortige Einstellung des Bergwerks Ensdorf wegen gesundheitlicher Auswirkungen bergbaubedingter Erderschütterungen) Aus der Erkenntnis, dass der regelmäßig in erheblicher Tiefe stattfindende Steinkohlebergbau mit Blick auf geologische und tektonische Unwägbarkeiten für den Bergbauberechtigten (Unternehmer) und auch für eine die Zulassungsentscheidung treffende Bergaufsichtsbehörde in seinen Auswirkungen auf die Erdoberfläche nur begrenzt im Vorhinein "planbar" ist, hat der Bundesgesetzgeber die Genehmigungsentscheidungen mit einer im Vergleich zu anderen Rechtsbereichen geringeren Bindungswirkung ausgestattet, (vgl. zu der sich aus § 57a Abs. 4 BBergG i.V.m. § 75 SVwVfG ergebenden lediglich formellen Konzentrationswirkung der in Form bergrechtlicher Planfeststellungsbeschlüsse ergehenden Betriebsplanzulassungsentscheidungen auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.4.2004 - 2 R 22/03 -, SKZ 2005, 73, Leitsatz Nr. 32, unter anderem unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialen betreffend die Einführung des Planfeststellungserfordernisses durch die Bergrechtsnovelle 1990) um der Dynamik vor allem des untertägigen Steinkohlebergbaus Rechnung zu tragen, und über die allgemeine bergaufsichtsbehördliche Anordnungsbefugnis (§ 71 BBergG) hinaus in § 56 Abs. 1 Satz 2 BBergG nachträgliche Auflagen zur Betriebsplanzulassung unter den dort genannten Voraussetzungen ausdrücklich für zulässig erklärt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2006 - 11 A 1752/04

    Anspruch privater Grundbesitzer auf Teilaufhebung eines bergrechtlichen

    OVG, Urteile vom 21. April 2004 - 2 R 22/03 -, ZfB 2005, 207, 220, und 2 R 26/03 -, ZfB 2005, 188, 203.
  • VG Düsseldorf, 14.04.2010 - 17 K 5847/07

    Rechtmäßigkeit der Zulassung eines Sonderbetriebsplans zu Abbaueinwirkungen auf

    Soweit vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG Saarland), Urteil vom 21. April 2004 - 2 R 22/03 -, zugleich der Schutz von Leben und Gesundheit in den Sonderbetriebsplan "Anhörung der Oberflächeneigentümer" einbezogen wird und aus dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG Abwehrrechte in diesem Sonderbetriebsplanverfahren angenommen werden, beruht dies auf einer von der des Rahmenbetriebsplans zur Gewinnung von Steinkohle im Bergwerk X abweichenden Regelungswirkung.

    Die Ermittlung der zu erwartenden Bergschäden orientiert sich an den von der Rechtsprechung anerkannten, vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 22. August 2001 - 2 W 1/01 -, Urteil vom 21. April 2004 2 R 22/03 ; Beschluss vom 22. November 2007 - 2 B 176/07 -, "Hinweisen des Länderausschusses Bergbau zur Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 1989 - 4 C 36.85 - (N1-L)" vom 23. Oktober 1992.

  • VG Düsseldorf, 14.04.2010 - 17 K 4693/07

    Rechtmäßigkeit der Zulassung eines Sonderbetriebsplans zur Abbaueinwirkungen auf

    Soweit vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG Saarland), Urteil vom 21. April 2004 - 2 R 22/03 -, zugleich der Schutz von Leben und Gesundheit in den Sonderbetriebsplan "Anhörung der Oberflächeneigentümer" einbezogen wird und aus dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG Abwehrrechte in diesem Sonderbetriebsplanverfahren angenommen werden, beruht dies auf einer von der des Rahmenbetriebsplans zur Gewinnung von Steinkohle im Bergwerk X abweichenden Regelungswirkung.

    Die Ermittlung der zu erwartenden Bergschäden orientiert sich an den von der Rechtsprechung anerkannten, vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 22. August 2001 - 2 W 1/01 -, Urteil vom 21. April 2004 2 R 22/03 ; Beschluss vom 22. November 2007 - 2 B 176/07 -, "Hinweisen des Länderausschusses Bergbau zur Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 1989 - 4 C 36.85 - (N-L)" vom 23. Oktober 1992.

  • BVerwG, 27.04.2006 - 7 C 6.05

    Verfahrenseinstellung bei beidseitiger Erledigungserklärung

    OVG 2 R 22/03.
  • VG Saarlouis, 28.03.2007 - 5 F 21/06

    Zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes für ein Maschinenbauunternehmen gegen

    Insoweit ist zwar zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des Gerichts Gefahren für Gesundheit und Leben grundsätzlich ebenfalls im Verfahren über die Zulassung des Sonderbetriebsplanes zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil vom 13.03.2003 - 2 K 50/02 - und Beschluss vom 04.10.2004 - 5 F 21/04 -, so auch OVG des Saarlandes Urteil vom 21.04.2004 - 2 R 22/03 -).
  • VG Saarlouis, 04.10.2004 - 5 F 21/04
    Vielmehr hätten die Auswirkungen ausweislich des Urteils des OVG des Saarlandes vom 21.04.2004 - 2 R 22/03 - detailliert geprüft werden müssen.
  • VG Saarlouis, 28.06.2010 - 5 L 2143/09

    Erfolgloses Eilrechtsschutzverfahren von Oberflächeneigentümern gegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 11 A 1918/08

    Interesse an einer Feststellung der Rechtswidrigkeit eines bereits erledigten

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